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§ 1 Zweck des Gesetzes
- Dieses Gesetz regelt die Erklärung einer Person zur Persona non grata (PNG).
- Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der öffentlichen Sicherheit, der staatlichen Ordnung sowie der verfassungsmäßigen Institutionen.
- Die Erklärung zur Persona non grata stellt die schwerste verwaltungsrechtliche Maßnahme gegen Personen dar, deren Aufenthalt im Staatsgebiet nicht länger geduldet werden kann.
Abschnitt II – Voraussetzungen
§ 2 Voraussetzungen der Erklärung
Eine Person kann zur Persona non grata erklärt werden, wenn sie insbesondere:
- schwerwiegende Straftaten gegen den Staat oder seine Einrichtungen begeht,
- wiederholt die öffentliche Sicherheit erheblich gefährdet,
- terroristische oder staatsfeindliche Handlungen begeht oder unterstützt,
- trotz mehrfacher Sanktionen weiterhin erhebliche Gesetzesverstöße begeht,
- die innere oder äußere Sicherheit des Staates nachhaltig gefährdet.
§ 3 Zuständigkeit
- Über die Erklärung zur Persona non grata entscheidet ausschließlich das Department of Justice (DOJ).
- Die Entscheidung erfolgt durch den Chief of Justice, einen Obersten Richter oder einen hierzu ausdrücklich bevollmächtigten Richter.
- Die Entscheidung ist schriftlich zu dokumentieren und zu begründen.
Abschnitt III – Rechtsfolgen
§ 4 Wirkung der Erklärung
Mit der rechtskräftigen Erklärung zur Persona non grata:
- verliert die betroffene Person sämtliche Einreise- und Aufenthaltsrechte im Staatsgebiet,
- ist sie unverzüglich aus dem Staatsgebiet auszuweisen,
- kann ihr der Zugang zu sämtlichen staatlichen Einrichtungen dauerhaft untersagt werden,
- erfolgt die Aufnahme in das Persona-non-grata-Register, sofern keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
§ 5 Einreiseverbot
- Einer zur Persona non grata erklärten Person ist die Einreise in das Staatsgebiet untersagt.
- Das Einreiseverbot gilt bis zu seiner ausdrücklichen Aufhebung durch das Department of Justice.
Abschnitt IV – Sanktionen
§ 6 Verstoß gegen das Einreiseverbot
Wer trotz bestehender Erklärung als Persona non grata das Staatsgebiet betritt oder sich dort aufhält, wird bestraft mit:
- einer Geldstrafe von 150.000 $,
- der unverzüglichen erneuten Ausweisung.
§ 7 Wiederholte Verstöße
- Bei jedem weiteren Verstoß kann die Geldstrafe bis auf 1.000.000 $ erhöht werden.
- Zusätzlich kann eine Freiheitsstrafe nach den allgemeinen Strafgesetzen verhängt werden.
- Bis zur Durchführung der Ausweisung kann die betroffene Person in Gewahrsam genommen werden.
Abschnitt V – Register
§ 8 Persona-non-grata-Register
- Das Department of Justice führt ein öffentliches Persona-non-grata-Register (PNG-Register).
- Das Register kann insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname,
- Geburtsdatum,
- Aktenzeichen,
- Datum der Entscheidung,
- entscheidende Behörde,
- Rechtsgrundlage.
§ 9 Register der Personen unter Beobachtung
- Das Department of Justice kann ein Register von Personen führen, gegen die sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorliegen.
- Die Aufnahme in dieses Register stellt keine strafrechtliche Verurteilung dar.
- Die Aufnahme dient ausschließlich der Gefahrenabwehr sowie weiteren Ermittlungen.
Abschnitt VI – Schlussbestimmungen
§ 10 Aufhebung
- Die Erklärung zur Persona non grata kann ausschließlich durch das Department of Justice aufgehoben werden.
- Ein Anspruch auf Aufhebung besteht nicht.
§ 11 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.