CORLEONE CITYDEPARTMENT OF JUSTICE
Version 1 · Zuletzt geändert: 6.8.2026, 01:25:05 · Sam Maverick · Änderungen anzeigen

§ 1 Zweck des Gesetzes

  1. Dieses Gesetz regelt die Erklärung einer Person zur Persona non grata (PNG).
  2. Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der öffentlichen Sicherheit, der staatlichen Ordnung sowie der verfassungsmäßigen Institutionen.
  3. Die Erklärung zur Persona non grata stellt die schwerste verwaltungsrechtliche Maßnahme gegen Personen dar, deren Aufenthalt im Staatsgebiet nicht länger geduldet werden kann.

Abschnitt II – Voraussetzungen

§ 2 Voraussetzungen der Erklärung

Eine Person kann zur Persona non grata erklärt werden, wenn sie insbesondere:

  1. schwerwiegende Straftaten gegen den Staat oder seine Einrichtungen begeht,
  2. wiederholt die öffentliche Sicherheit erheblich gefährdet,
  3. terroristische oder staatsfeindliche Handlungen begeht oder unterstützt,
  4. trotz mehrfacher Sanktionen weiterhin erhebliche Gesetzesverstöße begeht,
  5. die innere oder äußere Sicherheit des Staates nachhaltig gefährdet.

§ 3 Zuständigkeit

  1. Über die Erklärung zur Persona non grata entscheidet ausschließlich das Department of Justice (DOJ).
  2. Die Entscheidung erfolgt durch den Chief of Justice, einen Obersten Richter oder einen hierzu ausdrücklich bevollmächtigten Richter.
  3. Die Entscheidung ist schriftlich zu dokumentieren und zu begründen.

Abschnitt III – Rechtsfolgen

§ 4 Wirkung der Erklärung

Mit der rechtskräftigen Erklärung zur Persona non grata:

  1. verliert die betroffene Person sämtliche Einreise- und Aufenthaltsrechte im Staatsgebiet,
  2. ist sie unverzüglich aus dem Staatsgebiet auszuweisen,
  3. kann ihr der Zugang zu sämtlichen staatlichen Einrichtungen dauerhaft untersagt werden,
  4. erfolgt die Aufnahme in das Persona-non-grata-Register, sofern keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen.

§ 5 Einreiseverbot

  1. Einer zur Persona non grata erklärten Person ist die Einreise in das Staatsgebiet untersagt.
  2. Das Einreiseverbot gilt bis zu seiner ausdrücklichen Aufhebung durch das Department of Justice.

Abschnitt IV – Sanktionen

§ 6 Verstoß gegen das Einreiseverbot

Wer trotz bestehender Erklärung als Persona non grata das Staatsgebiet betritt oder sich dort aufhält, wird bestraft mit:


§ 7 Wiederholte Verstöße

  1. Bei jedem weiteren Verstoß kann die Geldstrafe bis auf 1.000.000 $ erhöht werden.
  2. Zusätzlich kann eine Freiheitsstrafe nach den allgemeinen Strafgesetzen verhängt werden.
  3. Bis zur Durchführung der Ausweisung kann die betroffene Person in Gewahrsam genommen werden.

Abschnitt V – Register

§ 8 Persona-non-grata-Register

  1. Das Department of Justice führt ein öffentliches Persona-non-grata-Register (PNG-Register).
  2. Das Register kann insbesondere folgende Angaben enthalten:
    • Vor- und Nachname,
    • Geburtsdatum,
    • Aktenzeichen,
    • Datum der Entscheidung,
    • entscheidende Behörde,
    • Rechtsgrundlage.

§ 9 Register der Personen unter Beobachtung

  1. Das Department of Justice kann ein Register von Personen führen, gegen die sicherheitsrelevante Erkenntnisse vorliegen.
  2. Die Aufnahme in dieses Register stellt keine strafrechtliche Verurteilung dar.
  3. Die Aufnahme dient ausschließlich der Gefahrenabwehr sowie weiteren Ermittlungen.

Abschnitt VI – Schlussbestimmungen

§ 10 Aufhebung

  1. Die Erklärung zur Persona non grata kann ausschließlich durch das Department of Justice aufgehoben werden.
  2. Ein Anspruch auf Aufhebung besteht nicht.

§ 11 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.